Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, Lieferungen und Reparaturaufträge der Garage gegenüber ihren Kundinnen und Kunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Leistungen

Die Garage erbringt Dienstleistungen im Bereich Wartung, Reparatur, Diagnose, Fahrzeugbereitstellung, Ersatzteilbeschaffung sowie weitere damit zusammenhängende Arbeiten an Fahrzeugen und Anhängern bis 3.5 t. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag.

3. Auftragserteilung

Ein Auftrag gilt als erteilt, sobald dieser mündlich, schriftlich oder elektronisch bestätigt wurde. Die Garage ist berechtigt, zur Auftragserfüllung Unteraufträge an Dritte zu vergeben sowie erforderliche Probefahrten durchzuführen.

4. Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Erweist sich während der Ausführung, dass zusätzliche Arbeiten notwendig sind, werden diese dem Kunden nach Möglichkeit vorgängig mitgeteilt.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exkl. Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
 Rechnungen sind innert 30 Tagen netto ohne Abzug zahlbar, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.

6. Abnahme und Abholung

Das Fahrzeug gilt als abgenommen, sobald es dem Kunden zur Abholung bereitgestellt wurde. Ab diesem Zeitpunkt gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über. Nach angemessener Frist ist die Garage berechtigt, Standgebühren zu erheben.

7. Haftung

Die Garage haftet für Schäden, die nachweislich durch eine schuldhafte Pflichtverletzung verursacht wurden. Für normale Abnutzung, altersbedingte Materialermüdung, Folgeschäden oder verdeckte Mängel haftet die Garage ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

8. Gewährleistung

Für ausgeführte Arbeiten gilt die gesetzliche Gewährleistung gemäss Schweizer Obligationenrecht.
Beanstandungen sind der Garage unverzüglich mitzuteilen.
 Der Kunde hat der Garage zuerst die Möglichkeit zur Nachbesserung einzuräumen.
Erfolgt eine Mängelbehebung oder Weiterverwendung des Fahrzeugs ohne vorgängige Rücksprache durch eine Drittwerkstatt, kann ein Anspruch auf Kostenübernahme entfallen.

9. Ersatzteile

Verwendete Ersatzteile sind Neu- oder Austauschteile, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ausgebaute Teile gehen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, in das Eigentum der Garage über.

10. Ersatzfahrzeug / Selbstbehalt

Stellt die Garage dem Kunden ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, erfolgt dessen Nutzung auf Risiko des Kunden.
Der Kunde haftet für Schäden am Ersatzfahrzeug, die während der Nutzungsdauer entstehen, soweit diese nicht durch eine Versicherung gedeckt sind.
 Im Schadenfall trägt der Kunde einen Selbstbehalt von CHF 500 pro Schadenereignis.
Nicht gedeckte Schäden, insbesondere infolge Grobfahrlässigkeit, Fehlbedienung, Verstoss gegen Verkehrsregeln, Innenraumschäden oder Schäden durch Dritte ohne geklärte Haftungsfrage, gehen zulasten des Kunden. Allfällige Rückstufungen oder Prämienerhöhungen der Versicherung können dem Kunden weiterverrechnet werden.
Schäden sind der Garage unverzüglich zu melden. Das Ersatzfahrzeug darf ausschliesslich durch den Kunden oder ausdrücklich berechtigte Fahrer benutzt werden.

11. Haftung während Standzeit

Für Schäden durch Feuer, Diebstahl, Vandalismus oder höhere Gewalt während der Standzeit haftet die Garage nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

12. Zurückbehaltungsrecht

Die Garage ist berechtigt, das Fahrzeug bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen zurückzubehalten (Retentionsrecht).

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Abwicklung des Auftrags verwendet und gemäss den geltenden schweizerischen Datenschutzbestimmungen behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Garage, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.